Samenbestellschein / Deckbedingungen + AGBs 2024

Reitponyzucht Bröskamp
Craintaler Weg 41, 97993 Creglingen

e.u.broeskamp@kabelmail.de

Handy: 0178-3772530 (auch Whatsapp)

 Samenbestellschein (PDF)


1. Decktaxen

Decktaxensplitting in 2024!

Anzahlung 150,- Euro + 55,- Euro Versand bei 1. Bestellung vor Verschickung.

Rest bei Trächtigkeit nach dem 45. Tag (s. AGBs).

Sie ist vorab zu zahlen.

Versand in die EU bitte extra anfragen (ca. 5 Tage vorher). Hier entstehen unterschiedliche Gebühren für Versand und Traces.

 

2. Besamung der Stute

Die Besamung der Stute ist nicht in der Decktaxe enthalten.

Wie beim Tierarzt, ist es eine Dienstleistung, die extra abgerechnet wird.

Besamung:

Besamung der Stute ausserhalb: 60,- Euro plus 0,5 Euro / km Fahrtkosten (nach Absprache möglich).

 

3. Tierärztliche Betreuung

durch Dr. Birgit Scholz, Dr. Bühler-Straße 19, 91541 Rothenburg ob der Tauber (09861/93652-20) Stationstierärztin!

Rechnungsstellung durch den Tierarzt unmittelbar an den Stutenbesitzer.

 

4. Versand in Deutschland

55,- Euro (inkl. MwSt.)

Ein Versand an Wochenenden und Feiertagen findet nicht statt.

Eine Abholung ist nach Absprache möglich.

Stand 15.04.2024

 

 


EU-Besamungsstation – Reitponyzucht Bröskamp

Unsere AGB

– gültig ab dem 15.04.2024 –

Alle Züchter, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erkennen die nachfolgenden Bedingungen sowie die Deck- und Besamungsbedingungen der jeweiligen Verbände an.

§ 1 Allgemeines

Stuteneigentümer, die unsere Hengste nutzen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.

Die Decksaison endet am 31.08.2024.

Der Samenversand kann erst in Auftrag gegeben werden, wenn der Deckschein bzw. eine Kopie des Abstammungsnachweises vorliegt. Der Samenbestellschein ist für die Anmeldung zu verwenden.

Die Decktaxe wird im Splitting erhoben.

150,- Euro Anzahlung (inkl. MwSt.) und + Versand 55,- Euro (inkl. MwSt.).

(vor der 1. Verschickung zu überweisen).

Die restliche Decktaxe ist nach dem 45.Tag nach Besamung zu überweisen.

Bei Nichtträchtigkeit ist diese durch eine Tierarztbescheinigung nachzuweisen.

Wird sie nicht vorgelegt, ist die restliche Decktaxe zu zahlen.

Das Deckgeld wird für jeden Hengst einzeln ausgewiesen.

Sämtliche Versandkosten (pro Verschickung 55,- Euro inkl. MwSt.) gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.

Eine Abholung ist immer ab 14.00 Uhr möglich. Anmeldung erforderlich.

Eine Barzahlung vor Ort gegen Quittung ebenfalls.

Die Preisliste wird anerkannt.

§ 2 Samenversand

Samenbestellungen werden telefonisch (0178-3772530 – Whattsapp) oder per E-Mail montags bis freitags zwischen 8.00 -11.00 Uhr angenommen.

Samstags bis 10.00 Uhr (nur Abholung)!

An Wochenenden und an Feiertagen findet kein Versand statt.

Es besteht jedoch die Möglichkeit Samen nach Absprache abzuholen oder abholen zu lassen.

Der Samenbestellschein muss ausgefüllt vorliegen.

Versand in die EU muss rechtzeitig angefragt werden (4-5 Tage vorher), da hierfür die Traces-Papiere beantragt werden müssen.

Die Versandkosten, die Kosten für die Traces und die gesamte Decktaxe trägt der Stutenbesitzer. Diese sind vorab zu überweisen.

Der Hengsthalter haftet nicht für eine unsachgemäße Besamung beim Stutenhalter.

Die Besamung dürfen nur Tierärzte, Besamungstechniker oder Eigenbestandsbesamer durchführen.

Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann wenn möglich, auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden.

Anspruch auf Rückzahlung der Decktaxe besteht nicht.

Die Decktaxe beinhaltet die Frischsamenverschickungen pro Stute in 2024, zzgl. Versandkosten.

Pro Verschickung werden immer zwei Portionen verschickt.

Sollte die Stute nicht aufgenommen haben können weitere Portionen bestellt werden.

Den Versand trägt der Stutenbesitzer.

Sollte eine Stute nach der zweiten Rosse nicht tragend sein, ist eine aktuelle Tupferprobe vorzulegen.

Der Deckschein wird ausgestellt, wenn die Stute als tragend gemeldet ist, der Samenverwendungsnachweis zurückgeschickt wurde und alle Kosten beglichen sind.

§ 3 Haftung

Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht.

Dies gilt auch für Pannen bei der Zustellung des Samenversandes.

Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (833, 834, BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

§ 4 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Creglingen / Main-Tauber-Kreis, auch bei gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüchen aus dieser Geschäftsverbindung.

§ 5 Anwendbares Recht

Auf sämtliche Verträge findet deutsches Recht Anwendung.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, behalten die übrigen ihre Geltung.

Creglingen, 15. April 2024

 

AGB als PDF-Datei

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