Reitponyzucht Bröskamp
In der Hohl 12, 56593 Horhausen
e.u.broeskamp@kabelmail.de
Handy: 0178-3772530 (auch WhatsApp)
Decktaxen 2023
Welshhengst:
Cadlanvalley Sir Ivanhoe (Welsh-B): Änderung der Decktaxe für 2023. Bitte sehen Sie auf der Seite von Cadlanvalley Sir Ivanhoe nach, oder im o.a. Samenbestellschein.
Deutsches Reitpony
Dancing-Fox B: 400,- Euro (NS)
Golden Campino: 400,- Euro (NS)
Kleines Deutsches Reitpferd
Sir Quaterback B: 650,- Euro (TG weltweit)
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Versand in die EU bitte extra anfragen (ca. 5 Tage vorher). Hier entstehen unterschiedliche Gebühren für Versand und Traces.
Besamung der Stute
Besamung von Stuten : 50,- Euro – zzgl. 1 Euro / km Fahrtkosten
(nach Absprache möglich – Umkreis bis 60 km von 56593)
Unsere AGB
– gültig ab dem 01.03.2023 –
Alle Züchter, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, erkennen die nachfolgenden Bedingungen sowie die Deck- und Besamungsbedingungen der jeweiligen Verbände an.
§ 1 Allgemeines
Stuteneigentümer, die unsere Hengste nutzen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.
Die Decksaison endet am 31.07.2023.
Der Samenversand kann erst in Auftrag gegeben werden, wenn der Deckschein bzw. eine Kopie des Abstammungsnachweises vorliegt. Der Samenbestellschein ist für die Anmeldung zu verwenden.
Das Deckgeld + Versand ist vor Samenversand zu überweisen.
Hinzu kommen Versandkosten in Höhe von 45,- Euro je Verschickung.
Diese hat der Stutenbesitzer zu tragen. Eine Abholung ist nach vorheriger Absprache möglich.
Die Preisliste wird anerkannt.
§ 2 Samenversand
Samenbestellungen werden telefonisch (0178-3772530 – Whattsapp) oder per E-Mail montags bis freitags zwischen 8.00 -10.30 Uhr angenommen.
Samstags nach vorheriger Absprache (nur Abholung)!
An Wochenenden und an Feiertagen findet kein Versand statt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit Samen nach Absprache abzuholen oder abholen zu lassen.
Der Samenbestellschein muss ausgefüllt vorliegen.
Versand in die EU muss rechtzeitig angefragt werden (5 Tage vorher), da hierfür die Traces-Papiere beantragt werden müssen. Die Versandkosten trägt der Stutenbesitzer.
Die Samen-Versandboxen sind innerhalb 14 Tagen an die Deckstation zurückzuschicken, andernfalls werden diese mit einem Betrag von 30,- Euro gesondert in Rechnung gestellt.
Der Hengsthalter haftet nicht für eine unsachgemäße Besamung beim Stutenhalter.
Die Besamung dürfen nur Tierärzte, Besamungstechniker oder Eigenbestandsbesamer durchführen.
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann wenn möglich, auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden.
Anspruch auf Rückzahlung der Decktaxe besteht nicht.
Cadlanvalley Sir Ivanhoe im FS über das Landgestüt Zweibrücken (Standort) –
Bestellung über Reitponyzucht Bröskamp !!!
Handy: 0178-3772530 oder
Mail: e.u.broeskamp@kabelmail.de
Die Gebühr von 200,- Euro , zzgl. 45,- Euro Versandkosten ist je Stute für die 1. und 2. Bestellung vorab zu zahlen.
Paypal möglich (e.u.broeskamp@kabelmail.de).
Pro Verschickung werden immer zwei Portionen verschickt.
Für jede 3. und weitere Bestellung für die selbe Stute wird die Absamgebühr des Landgestüts Zweibrücken (85,- Euro/ Tag – ggf. anteilig bei mehreren Bestellungen am gleichen Tag) + Versand von 45,- Euro berechnet.
Bestellt ein Stutenbesitzer für mehrere Stuten am selben Tag FS von Cadlanvalley Sir Ivanhoe, wird dieser zusammen versendet. Die Versandgebühr wird dann nur ein Mal fällig.
Die Absamgebühr ebenfalls.
Den Versand trägt der Stutenbesitzer.
Ist die Stute bei der 1. Besamung tragend wird der Deckschein ausgestellt und es fallen keine Kosten an.
Alle anderen Hengste sind im Natursprung oder TG erhältlich.
Hier gelten die Decktaxen auf der jeweiligen Seite des Hengstes auf unserer HP.
Sollte eine Stute nach der zweiten Rosse nicht tragend sein, ist eine aktuelle Tupferprobe vorzulegen.
Der Deckschein wird ausgestellt, wenn die Stute als tragend gemeldet ist, der Samenverwendungsnachweis zurückgeschickt wurde und alle Kosten beglichen sind.
§ 3 Haftung
Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Dies gilt auch für Pannen bei der Zustellung des Samenversandes. Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (833, 834, BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Dies gilt auch für Stuten, die zur Besamung / Bedeckung auf den Betrieb gebracht werden.
Anlieferung der Stuten:
Pension Stuten ohne Fohlen: 15,- Euro / Tag
Pension Stuten mit Fohlen: 20,- Euro / Tag
Für die Stute muss eine aktuelle Tupferprobe vorliegen und zugesandt werden.
Für die Stute muss vor Anlieferung eine Follikelkontrolle durch den TA erfolgt sein und vorliegen.
§ 4 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Horhausen / Altenkirchen, auch bei gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüchen aus dieser Geschäftsverbindung.
§ 5 Anwendbares Recht
Auf sämtliche Verträge findet deutsches Recht Anwendung.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein, behalten die übrigen ihre Geltung.
Horhausen, den 01.03.2023